Warum und wann gehe ich zur Notarin a.D.?

Als Notarin a.D. verfüge ich über umfassende Erfahrung in der Beurkundung von Rechtsgeschäften, die nach deutschem Recht beurkundungspflichtig sind, wie etwa im Grundstücksrecht, beim Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei Grundschuldbestellungen. Zusätzlich bin ich bis zum 30.04.2025 als Notarverwalterin tätig, was bedeutet, dass ich in dieser Zeit weiterhin berechtigt bin, Beurkundungen vorzunehmen und notarielle Dienstleistungen anzubieten.

Auch nach dieser Frist biete ich Ihnen fundierte rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung und Abwicklung solcher Geschäfte an, auch wenn die formale Beurkundung dann durch einen anderen Notar erfolgen muss.

Meine Expertise erstreckt sich darüber hinaus auf viele andere Rechtsbereiche, wie Testamente, Eheverträge, Vorsorgevollmachten sowie gesellschafts- und handelsrechtliche Angelegenheiten. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um Entwürfe zu erstellen, Verträge zu überprüfen und Sie durch den gesamten Prozess zu begleiten.

Ein wichtiger Bestandteil meiner Tätigkeit ist weiterhin die Unterstützung bei der Abwicklung praktischer Aufgaben, wie die Anmeldung von Testamenten beim Testamentsregister, die Registrierung von Vorsorgevollmachten oder die Einreichung von Grundbuchanträgen.

Auch die Fertigung beglaubigter Abschriften oder die Unterstützung bei Anträgen für Erbscheine und Erbausschlagungen sind Dienstleistungen, bei denen ich Sie kompetent beraten und begleiten kann.

Als Notarin a.D. und Notarverwalterin bin ich Ihrer Neutralität verpflichtet und stehe als unparteiische Beraterin an Ihrer Seite und bringe ich meine langjährige Erfahrung ein, um Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Rechtsgeschäfte bestmöglich zu unterstützen.

Da ich sowohl als Rechtsanwältin als auch als Notarin a.D. tätig bin, kann ich Ihnen zudem umfassende rechtliche Beratung bieten und darauf achten, dass Ihre Anliegen in Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.

 

Welche Leistungen bietet eine Notarin a.D. und Notarverwalterin an?

Als Notarin a.D. und bis zum 30.04.2025 als Notarverwalterin biete ich Ihnen weiterhin eine breite Palette an Dienstleistungen an:

  • Beglaubigte Urkundenkopien: Bis zum 30.04.2025 kann ich Ihnen weiterhin beglaubigte Kopien von Urkunden anfertigen.
  • Rechtliche Beratung: Unterstützung bei der Planung und Vorbereitung von Rechtsgeschäften, die einer Beurkundung bedürfen.
  • Vertragsentwürfe: Erstellung und Überprüfung von Vertragsentwürfen in verschiedenen Rechtsbereichen.
  • Abwicklungsunterstützung: Hilfe bei der Durchführung praktischer Formalitäten wie Registrierungen und Anträgen.
  • Erbscheinsanträge und Erbausschlagungen: Beratung und Unterstützung bei der Erstellung und Einreichung notwendiger Dokumente.

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Kontakt

Anne Herzog-Hosemann
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Fax : 030/ 20 61 57 65